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Ressort Fortbildung

Für den Hausarzt/Hausäztin ist das Vertiefen, Erweitern und Verbessern der beruflichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten durch lebenslange Fortbildung eine Selbstverständlichkeit und auch eine Pflicht. Er wählt den Inhalt der Fortbildung frei nach seinen Bedürfnissen (Selbstdeklaration). Gemäss Fortbildungsprogramm ist er verpflichtet, jährlich 50 Stunden strukturierte und nachweisbare Fortbildungen festzuhalten. 30 Stunden können im Selbststudium ausgeführt werden.

Die Fachgesellschaft SGAM unterstützt ihre Mitglieder indem sie Hilfeleistungen wie z. B. das Fortbildungsprotokoll zur Verfügung stellt. Weitere Informationen sind auf der SGAM-Homepage verfügbar. Das Qualitätslabel „SGAM empfohlen“ soll Gewähr bieten, dass die Fortbildung speziell auf die Bedürfnisse des Grundversorgers zugeschnitten ist.

Neu ab 1.1.2009 gilt des weiteren folgende Regelung:
Mindestens 25 der geforderten 50 Stunden strukturierter und nachweisbarer Fortbildung pro Jahr müssen neu als sogenannte fachspezifische Kernfortbildung absolviert werden. Als fachspezifische Kernfortbilung wird Fortbildung mit dem Q-Label SGAM-empfohlen und Qualitätszirkel-Arbeit definiert. Weitere Details siehe Mitgliederinfo  [PDF, 71.0 KB] der SGAM vom Januar 2009.

Bei Fragen oder Unklarheiten wenden Sie sich an das OSGAM-Sekretariat.
Das ausführliche Fortbildungsprogramm der SGAM  [PDF, 132 KB]

Fortbildungsprotokolle zum ausfüllen

 

Besitzstandswahrung

Die Besitzstandswahrung wurde im Rahmen des Tarmed eingeführt. Sie beruht auf dem Dignitätskonzept (Konzept Dignität Tarmed). Dieses besagt, dass die Ärzte in Kategorien eingeteilt werden und je nach ihrem Facharzttitel berechtigt sind, definierte Leistungen abzurechnen (qualitative Dignität). Zum Beispiel ist der Facharzt für Kardiologie berechtigt eine Ergometrie abzurechnen, während der Facharzt für Allgemeinmedizin dies nicht kann (ist nicht in seinem Facharzttitel vorgesehen).

Nun ist jedoch im Rahmen der Besitzstandswahrung festgelegt worden, dass eine ärztliche Leistung, die über Jahre anstandslos erbracht wurde, trotzdem weiter abgerechnet werden kann, auch wenn diese Leistung nicht zur qualitativen Dignität des Facharzttitels gehört. Der Arzt musste dies jedoch bei der Dignitätserhebung der FMH (online-Dignitätsdatenbank der FMH) bei der Besitzstandswahrung angeben. Der Arzt mit Facharzt Allgemeinmedizin kann also, wenn er dies über Jahre gemacht hat, auch eine Ergometrie abrechnen. Er muss allerdings nachweisen können, dass er sich auf diesem Gebiet auch speziell fortgebildet hat und dies (bei Strafandrohung im Fall einer falschen Angabe) bei der Dignitätsdatenbank der FMH bestätigen. Art und Umfang der speziellen Fortbildung zu den Besitzstandsleistungen sind dem Ermessen des einzelnen Arztes überlassen und richten sich einzig nach den Praxisbedürfnissen.

Für Fortbildungen, die der Besitzstandswahrung dienen, wird empfohlen, ein separates Fortbildungsprotokoll zu führen (z. B. auch in Gynäkologie, Pädiatrie, etc.).

Die SGAM setzt sich dafür ein, dass längerfristig die heutigen Besitzstandspositionen in die Weiterbildung zum Facharzt-Titel für Allgemeinmedizin einfliessen, damit die breite Palette von Kompetenzen in der Hausarztmedizin erhalten bleibt.