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Aktuelle Tarif-Informationen

Das Büro Tarife der FMH hat beschlossen, die Basis neu mit einem Infoletter auf dem Laufenden zu halten. Nachstehend die neueste Version:
Infoletter Ressort Tarife und Verträge - Februar 2009  [PDF, 54.0 KB]

Die Notfallpauschale B wird von 80 auf 110 TP, die Notfallpauschale C von 145 auf 180 TP angehoben. Die übrigen Notfallpauschalen und die Dringlichkeitspauschale bleiben unverändert. Gültig werden die Änderungen mit der nächstenTARMED-Revision 1.06, die ab 1. März 2009 Gültigkeit wird. Gleichzeitig wurde auch die Einführung einer Besuchsinkonvenienzpauschale genehmigt. Sie wird mit 40 TP entschädigt. Sie kann von allen (Dingität "alle") abgerechnet werden, die zwischen 7 und 19 Uhr einen nicht-dringlichen oder nicht-notfallmässigen Hausbesuch machen.

Vor gut 2 Jahren wurde - angeblich auf Wunsch der Ärzteschaft - eine Dringlichkeitspauschale in TARMED eingeführt. Diese hätte die Inkonveniezen im Zusammenhang mit dringlichen, noch gleichentags durchgeführten Konsultationen und den damit verbundenen administrativen und organisatorischen Aufwendungen entschädigen sollen. Allerdings wurde der Geltungsbereich auf Zeiten lediglich ausserhalb der regulären Praxisöffnungszeiten eingeschänkt und erfüllte damit den von und Hausärzten angestrebten Zweck in keiner Weise. Im Gegenzug wurden die Notfallpauschalen auf breiter Front reduziert, was unter dem Strich einer schlechteren Abgeltung unserer Notfalldienstleistungen entsprach.

Die vom Bundesrat veranlasste Monitorisierung der Auswirkungen dieser Änderungen hat nun gezeigt, dass die Volumina der Notfallpauschalen pro Sitzung seit der Einführung dieser Dringlichkeitspauschale zurück gegangen sind, was die aktuelle Anhebung einiger Notfallpauschalen rechtfertigt und unsere ursprüngliche Argumentation bestätigt. 

Link zum Änderungsprotokoll für die neue Version 1.06 des TarMed-Validators, welcher am 1. März 2009 in Kraft tritt: http://www.tarmedsuisse.ch/fileadmin/media/Dateien/Browser_V_1.06/DE_TARMED_Aenderungen_von_1.05_zu_1.06_Public_X01.15.pdf